Unsere Dienstleistung möchten wir wie nachfolgend kurz skizzieren, weiterhin verfügen wir bei namhaften Produktpartnern über ein sehr breites Netzwerk und die entsprechenden Reputationen (bis hin zum direkten Rückversicherungsgeschäft unter Ausblendung des Erstversicherers).
Einhaltung der Rechtsgrundlagen nach den gesetzlichen Regelungen des §91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG), Deutsche Corporate Governance Kodex und
§43 Abs. 1 u. 2 GmbHG. Schaffung von Rechtssicherheit und Haftungsminimierung für Vorstände und Geschäftsführer.
Das Risikofrüherkennungssystem beinhaltet nach dem IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) Prüfungsstandard die nachfolgenden Komponenten: