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Dienstleistungsportfolio

Unsere Dienstleistung möchten wir wie nachfolgend kurz skizzieren, weiterhin verfügen wir bei namhaften Produktpartnern über ein sehr breites Netzwerk und die entsprechenden Reputationen (bis hin zum direkten Rückversicherungsgeschäft unter Ausblendung des Erstversicherers).


Inhalte der Dienstleistungen / Tätigkeitsschwerpunkte

Analyse von bestehenden Versicherungsverträgen

  • Kurzuntersuchung
  • Versicherungsrechtliche Überprüfung der Verträge, Darstellung von bestehenden Restrisiken und Vorschläge notwendiger Klauseln
  • Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Obliegenheiten
  • Audit (Betriebsbegehung, Risikoerfassung, Brandschutz, DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), Wartung, Mängelfeststellung, besondere Gefahrenpunkte
  • Abstimmung von Werkliefer- und Qualitätssicherungsverträgen, besondere Vereinbarungen mit Auftraggebern -> wichtig zum Thema Betriebshaftpflicht / erweiterte Produkthaftpflicht / Rückrufkostendeckungen
  • Erstellung eines Gesamtberichts, Maßnahmen und Empfehlungen

Berechnung von Versicherungssummen

  • Ermittlung und Erörterung der korrekten Versicherungssumme Hintergründe zum VVG §75 Unterversicherung (betrifft ca. 75% der Schadenregulierungen)
  • Ermittlung der Gefahrtragung von fremden Formen und Werkzeugen ggf. Waren/Vorräten/Halbfertigprodukten
  • Koordinierung von Gutachten zum Anlagevermögen (TKBE) mit entsprechenden Dienstleistern (z.B. GRM)
  • Koordinierung von Gutachten zu den Betriebsgebäuden
  • Sicherstellung der Klauseln 1702, 1707, 1708 ff. mit dem Versicherer/ Mandanten

Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Versicherungskonzepts für den jeweiligen Mandanten/ Interessenten

  • Konzeptentwicklung aufgrund der genannten Schritte und Erkenntnisse
  • Ausschreibung der Versicherungsverträge
  • Führung der Verhandlungen mit dem Versicherer und Mandanten

Schadensmanagement

  • Aufbereitung der zur Abwicklung benötigten Unterlagen
  • Pflichtmeldungen an den Versicherer
  • Übernahme der Verhandlungen mit Gutachtern, Behörden, Versicherern

Laufende Vertragsverwaltung / Fristenhaltung und Wahrung der Mandanteninteressen

  • Anpassungsberechnungen der Versicherungswerte
  • Prämienprüfungen und Pflichtmeldungen an die Versicherer
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Jahresgespräche mit Makler, Versicherer, Mandanten
  • Jahresaudit

Einführung IRAS (Insurance Risk Analytic System)

Einhaltung der Rechtsgrundlagen nach den gesetzlichen Regelungen des §91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG), Deutsche Corporate Governance Kodex und
§43 Abs. 1 u. 2 GmbHG. Schaffung von Rechtssicherheit und Haftungsminimierung für Vorstände und Geschäftsführer.

Das Risikofrüherkennungssystem beinhaltet nach dem IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) Prüfungsstandard die nachfolgenden Komponenten:

  1. Festlegung der Risikofelder, die zu bestandsgefährdenden Entwicklungen führen können.
  2. Die Risiken eines Unternehmens sind zu erkennen und zu analysieren. Die erkannten Unternehmensrisiken sind in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre quantitative Schadenauswirkung zu bewerten.
  3. Information über nicht bewältigte Unternehmensrisiken sollen an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen weitergeleitet werden.
  4. Den Mitarbeitern im Unternehmen ist die Aufgabe zu übertragen, die Risiken in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zu erfassen und diese entweder selbst zu bewältigen oder Informationen über die unbewältigten Risiken an festgelegte Berichtsempfänger weiterzuleiten.
  5. Die Einhaltung der Risikofrüherkennungsmaßnahmen und deren Veränderungen sind durch ein geeignetes Überwachungssystem sicherzustellen.
  6. Um die Funktionsfähigkeit des Systems dauerhaft und personenunabhängig zu gewährleisten sollten mindestens die wesentlichen Elemente angemessen dokumentiert werden.