Speziell für Großunternehmen braucht es einen differenzierten Blick auf den Versicherungsschutz. Die passende Lösung ist so speziell wie Ihr Unternehmen selbst, ein Unikat.
Wir beraten vollumfangreich, d.h. auch Länderübergreifend…
Wie so oft lohnt sich auch hier ein Blick in die Gesetzeswelt. In diesem Falle sollten gerade Geschäftsführer und Vorstände den §210 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kennen und die damit verbunden Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung.
6200000
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12800000
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ø 250
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Wenn zwei der o.g. Parameter zutreffen, zählt ihr Unternehmen juristisch zu den Großunternehmen. Davon ableitend besteht seitens der Betreuung des bestehenden Portfolios (Vermittler/Betreuer) keine Beratungs- und Dokumentationspflichten gemäß VVG.
Die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsleitung sind bereits sehr weitereichend dokumentiert und beschäftigen zwischenzeitlich auch die deutschen Gerichte im Zuge zunehmender Schadenersatzklagen.
Wir haben dafür die entsprechenden Lösungen, sprechen Sie mit uns!